ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
SaarPfalz-Limousinen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über die Anmietung von Limousinen, Bussen und Oldtimern.
(2) Kunden können Verbraucher oder Unternehmer sein.
(3) Abweichende AGB des Auftraggebers finden keine Anwendung.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Ein Vertrag kommt ausschließlich durch schriftliche (auch elektronische) Buchungsbestätigung zustande.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung zu prüfen und sich bei Ausbleiben unverzüglich zu melden.
§ 3 Rücktritt / Stornierung durch den Auftraggeber
(1) Grundsätzlich kann der Kunde die Beförderung jederzeit stornieren. Dazu muss er dem SaarPfalz Limousinen rechtzeitig mitteilen, dass er die Beförderung nicht mehr wünscht. Eine telefonische Stornierung ist nicht möglich. Die Stornierung bedarf der Schriftform und ist erst gültig, sobald der Anbieter diese schriftlich bestätigt.
(2) Eine Stornierung ist in jedem Fall kostenpflichtig.
(2.1) Storniert der Kunde die Beförderung in einem Zeitraum von bis zu vier Wochen vor dem vereinbarten Beförderungstermin, so hat der Anbieter einen Anspruch auf die Geltendmachung einer pauschalen Stornierungsgebühr von 25 % des Beförderungspreises.
(2.2) Storniert der Kunde die Beförderung in einem Zeitraum von weniger als vier Wochen aber mehr als einer Woche vor dem vereinbarten Beförderungstermin, so hat der Anbieter einen Anspruch auf die Geltendmachung einer pauschalen Stornierungsgebühr von 50 % des Beförderungspreises.
(2.3) Storniert der Kunde die Beförderung in einem Zeitraum von weniger als einer Woche aber mehr als zwei Tage vor dem vereinbarten Beförderungstermin, so hat der Anbieter einen Anspruch auf die Geltendmachung einer pauschalen Stornierungsgebühr von 75 % des Beförderungspreises.
(2.4) Storniert der Kunde die Beförderung einen Tag vor oder am selben Tag des vereinbarten Beförderungstermins, so hat der Anbieter einen Anspruch auf die Geltendmachung einer pauschalen Stornierungsgebühr von 100 % des Beförderungspreises.
(2.5) Im Falle einer bereits geleisteten Zahlung durch den Kunden wird diese auf die Stornierungsgebühr angerechnet.
(3) Tritt der Kunde die Beförderung nicht an ohne den Auftrag vorher storniert zu haben, so entsteht der Beförderungspreis dennoch in voller Höhe.
(4) SaarPfalz Limousinen behält sich das Recht vor, durch die Stornierung entstandene Zahlungsansprüche mit vom Kunden geleisteten Anzahlungen aufrechnen. Im Übrigen erfolgt eine Rechnungsstellung über die Stornierungsgebühr, die binnen 10 Werktagen an den SaarPfalz Limousinen zu zahlen ist.
§ 4 Nichtdurchführbarkeit der Fahrt
(1) Bei höherer Gewalt entfällt die Leistungspflicht.
(2) Bereits erbrachte Leistungen werden anteilig berechnet.
(3) SaarPfalz-Limousinen bemüht sich um gleichwertigen Ersatz ohne Mehrkosten.
(4) Ist dies nicht möglich, kann der Vertrag kostenfrei storniert werden.
§ 5 Zahlungsbedingungen
(1) Der Fahrpreis ist spätestens vor Fahrtbeginn fällig.
(2) SaarPfalz-Limousinen ist berechtigt, angemessene Anzahlungen zu verlangen.
(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
(4) Mahnkosten werden nur in tatsächlich entstandener Höhe berechnet.
(5) Die Beauftragung eines Inkassounternehmens erfolgt erst nach Verzugseintritt.
§ 6 Verzögerungen / Verlängerungen
Verzögerungen, die vom Auftraggeber verursacht werden, werden zusätzlich berechnet.
§ 7 Beförderung
(1) Eine Beförderung kann bei Gefährdung der Sicherheit verweigert werden.
(2) Fahrgäste haben den Anweisungen des Fahrers Folge zu leisten.
(3) Bei Verstößen kann ein Ausschluss erfolgen – der Vergütungsanspruch bleibt bestehen.
§ 8 Haftung des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber haftet für Schäden und übermäßige Verschmutzungen.
(2) Pauschalen:
- starke Verschmutzung (z.b. Erbrochenes) : 300,00 €
- Rauchen im Fahrzeug: 250,00 €
- Beschädigungen: 250 € zzgl. Reparaturkosten
(3) Auch hier gilt: Nachweis eines geringeren Schadens ist möglich.
§ 9 Jugendschutz
Der Auftraggeber ist für die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich.
§ 10 Haftung von SaarPfalz-Limousinen
(1) Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.
(3) Unbeschränkte Haftung bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 11 Videoüberwachung
(1) Im Fahrgastraum kann eine Videoaufzeichnung zur Wahrung berechtigter Interessen (Schutz vor Vandalismus) erfolgen.
(2) Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
(3) Die Aufzeichnung erfolgt nur anlassbezogen bzw. während der Fahrt.
(4) Die Speicherdauer beträgt maximal 48 Stunden, sofern keine Sicherung zu Beweiszwecken erforderlich ist.
(5) Eine Weitergabe erfolgt nur im Schadensfall an Behörden oder Versicherungen.
(6) Betroffene Personen haben Rechte nach der DSGVO (Auskunft, Löschung etc.).
§ 12 Gerichtsstand
Für Unternehmer gilt der Geschäftssitz als Gerichtsstand.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen.
§ 13 Widerrufsrecht
Gemäß §312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht das Widerrufsrecht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen der Kraftfahrzeugvermietung sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Die Buchung eines Fahrzeuges sowie der möglichen Zusatzleistungen ist somit verbindlich und verpflichtet in jedem Fall zur Zahlung. Der Besteller stimmt ausdrücklich zu, dass der Anbieter mit der Durchführung seiner Dienstleistung unverzüglich, d.h. vor Ablauf einer etwaigen Widerrufsfrist beginnt. Demnach verzichtet der Besteller auf sein Widerrufsrecht. Vereinbarungen der Parteien, die entgegen des Widerrufs getroffen werden, müssen schriftlich festgehalten werden. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen.
Stand: März 2026
SaarPfalz-Limousinen
Domenic Decker
