Widerrufsrecht

Widerrufsrecht

Gemäß §312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht das Widerrufsrecht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen der Kraftfahrzeugvermietung sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Die Buchung eines Fahrzeuges sowie der möglichen Zusatzleistungen ist somit verbindlich und verpflichtet in jedem Fall zur Zahlung. Der Besteller stimmt ausdrücklich zu, dass der Anbieter mit der Durchführung seiner Dienstleistung unverzüglich, d.h. vor Ablauf einer etwaigen Widerrufsfrist beginnt. Demnach verzichtet der Besteller auf sein Widerrufsrecht. Vereinbarungen der Parteien, die entgegen des Widerrufs getroffen werden, müssen schriftlich festgehalten werden. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen.